Aktuell: Alarmstufe I (9. Feb. 2022)
Aktuell: Alarmstufe I (9. Feb. 2022)
Seit 28. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg wieder das Stufensystem der Corona-Verordnung. Wir befinden uns aktuell in der Alarmstufe I. In dieser ist laut der Corona-Verordnung Sport ein 2G-Nachweis zum Betreten des Sportgeländes erforderlich – sowohl für die Sportler*innen und das Funktionspersonal, als auch für die Zuschauer*innen.
In geschlossenen Räumen gilt abseits des Sporttreibens weiterhin Maskenpflicht (FFP2 für über 18-Jährige), sowie im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
Zum 9. Februar 2022 wurde die Pflicht zur Erfassung von Kontakdaten auf dem Sportgelände aufgehoben. Der Einsatz der Corona-Warn-App hingegen wird weiterhin empfohlen.
11.02.2022 Artur K. #87